Auskunft und Löschung
Gästeprofile helfen, Auskunftsbegehren schnell zu beantworten.
Gäste vertrauen Ihnen Namen, Adressen und Zahlungsdaten an. Ihr System unterstützt Sie dabei, diese Daten nach dem Schweizer Recht zu schützen. Gästedaten verdienen Sorgfalt: Unsere Hotelsoftware Schweiz und die Hotelsoftware Cloud sind auf das revDSG ausgerichtet.
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz gilt seit dem 1. September 2023. Hotels bearbeiten viele Personendaten: Namen, Kontaktdaten, Reisedokumente, Zahlungsinformationen und Vorlieben. Gäste haben Rechte, etwa auf Auskunft über die gespeicherten Daten oder auf deren Löschung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Hotels müssen transparent informieren, Daten angemessen schützen und wissen, wo sie gespeichert werden. Das lässt sich mit einem passenden System deutlich einfacher erfüllen.
Gästedaten sind in einem Profil gebündelt, sodass Sie Auskunftsbegehren schnell beantworten und Daten auf Wunsch löschen oder anonymisieren können. Rollen und Zugriffsrechte beschränken, wer welche Daten sieht, und das Änderungsprotokoll zeigt, wer wann etwas geändert hat.
Wir besprechen mit Ihnen, wo die Daten gespeichert werden und welche Dienstleister beteiligt sind, damit Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend ausgestalten können. Die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes bleibt bei Ihnen als Betreiber.
Gästeprofile helfen, Auskunftsbegehren schnell zu beantworten.
Rollen und Rechte schützen sensible Daten.
Änderungen sind nachvollziehbar.
Wir klären Speicherort und beteiligte Dienstleister mit Ihnen.
Per E-Mail besprechen wir Ihren Betrieb, Ihre Abläufe und Ihre Ziele und legen den Umfang fest.
Wir setzen die Lösung passend zu Ihrem Hotel um und verbinden sie mit Ihren bestehenden Systemen.
Wir testen alles mit echten Abläufen, schulen Ihr Team und schalten erst frei, wenn es stimmt.
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Umsetzung des revDSG in Ihrem Betrieb empfehlen wir die Beratung durch eine Fachperson.
Das revidierte Datenschutzgesetz der Schweiz ist seit dem 1. September 2023 in Kraft.
Das besprechen wir vor der Einrichtung mit Ihnen, damit Sie Ihre Datenschutzerklärung korrekt formulieren können.
Ja, auf Wunsch lassen sich Daten löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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