Automatische Erinnerung
Zum geplanten Zeitpunkt vor dem Termin.
Eine Erinnerung per E-Mail hilft Patienten, ihren Termin nicht zu vergessen, und die Recall-Einladung erreicht Patienten mit regelmässiger Kontrolle zur richtigen Zeit. Text und Zeitpunkt folgen Ihren Regeln.
Vergisst ein Patient den Termin, bleibt die Zeit leer, und ein wartender Patient kann nicht nachrücken. Eine rechtzeitige Erinnerung ist der einfache Weg, solche Lücken zu verkleinern.
Der Recall funktioniert ebenso: Nach einer festgelegten Zeit seit dem letzten Besuch erhält der Patient eine schriftliche Einladung.
Sie legen fest, wie viele Tage oder Stunden vorher erinnert wird, wie der Text klingt und welche Patientengruppen ihn erhalten. Die Kommunikation läuft per E-Mail.
Erinnerungstexte bleiben kurz und ohne Gesundheitsangaben; was geschrieben werden darf, entscheiden wir gemeinsam.
Zum geplanten Zeitpunkt vor dem Termin.
Rechtzeitige Einladung zur Kontrolle.
Die E-Mail geht in der Sprache des Patienten hinaus.
Bestätigen oder Verschieben mit einem Klick.
Per E-Mail besprechen wir Abläufe, Rollen, bestehende Systeme und die Datenübernahme und legen den Umfang schriftlich fest.
Wir bauen die Lösung nach Ihrem Ablauf und binden E-Mail, Kalender, Dokumente und Zahlung an.
Wir testen jeden Ablauf mit realistischen Fällen, schulen Ihr Team und gehen erst live, wenn alles stimmt.
Eine Erinnerung enthält nur das Nötige; Gesundheitsangaben werden mit Blick auf das nDSG minimal gehalten. Die Kontaktpräferenz des Patienten ist in der Akte gespeichert.
Den Zeitpunkt legen Sie fest, zum Beispiel einen Tag vor dem Termin.
Nein. Der Text bleibt kurz; was geschrieben wird, bestimmen wir mit Ihnen.
Ja, ein Link zum Absagen oder Verschieben ist möglich; die Regeln legen Sie fest.
Online-Terminbuchung für Arztpraxis und Klinik: Patienten buchen in ihrer Sprache, Ihr Team führt einen Kalender. Offerte per E-Mail.
Mehr erfahrenZweiter Schritt der Patientenreise: Erinnerung vor dem Termin, mit Bestätigen oder Verschieben. Offerte per E-Mail.
Mehr erfahrenDatenschutz für Patientendaten: Zugriff, Aufbewahrung und Löschung mit Blick auf das nDSG gestaltet. Keine Rechtsberatung. Offerte per E-Mail.
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