Hosting
In der Schweiz.
Die Verwaltung führt Personendaten: Adressen, Verträge, Zahlungen, manchmal Gesundheits- oder Familienangaben. Wer Zugriff hat, wo die Daten liegen und wann sie gelöscht werden, sollte von Anfang an klar sein.
Bewohner-, Eigentümer-, Mieter- und Lieferantendaten sind im System nach Rolle und Zweck getrennt. Sensible Felder sehen nur berechtigte Personen.
Die rechtliche Beurteilung liegt bei Ihnen.
Die Daten einer Person lassen sich suchen und ausgeben; abgelaufene Aufbewahrungen werden gelistet und mit Ihrer Freigabe gelöscht. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird separat erstellt.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Per E-Mail besprechen wir Abläufe, Rollen, bestehende Systeme und die Datenübernahme und legen den Umfang schriftlich fest.
Wir bauen die Lösung nach Ihrem Ablauf und binden E-Mail, Kalender, Dokumente und Zahlung an.
Wir testen jeden Ablauf mit realistischen Fällen, schulen Ihr Team und gehen erst live, wenn alles stimmt.
Das schweizerische Datenschutzgesetz (revDSG) schützt Personendaten. Technische und organisatorische Massnahmen unterstützen die Arbeit nach diesem Gesetz; eine Konformitätserklärung oder Rechtsauskunft erfolgt nicht.
Auf Hosting-Infrastruktur in der Schweiz; Details erhalten Sie schriftlich bei der Offerte.
Ja; er wird in der Vertragsphase erstellt.
Rollen und Protokoll: getrennte Berechtigungen für Verwaltung, Buchhaltung, Hauswart, Eigentümer und Mieter. Sichtbar, wer wann was geändert hat.
Mehr erfahrenHosting in der Schweiz für Verwaltungssoftware, regelmässige Backups und Wiederherstellungstests. Datensicherheit, Zugriffskontrolle und Monitoring.
Mehr erfahrenDokumentenablage für Liegenschaften: Verträge, Protokolle, Pläne, Versicherung und Rechnungen an einem Ort. Zugriff nach Rolle und Suche.
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