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Hotel-Funktion

Archiv und Aufbewahrung: für Kanzleien und Treuhand

Abgeschlossene Dossiers werden für die von der Kanzlei festgelegte Dauer archiviert und der Zugriff beschränkt. Nach Ablauf kommt eine Erinnerung zur Löschung.

  • Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch
  • CHF, MWST und Kurtaxe
  • Datenschutz nach revDSG

Die Archivregel greift von selbst

Beim Schliessen wird je Sachgebiet eine Aufbewahrungsfrist zugeteilt und Dokumente wechseln in ein schreibgeschütztes Archiv. Der Zugriff auf archivierte Dossiers ist berechtigungsabhängig, jedes Öffnen wird protokolliert.

Ihre Vorteile

So gehen wir vor

  1. 1

    Bedarf klären

    Per E-Mail besprechen wir Ihren Betrieb, Ihre Abläufe und Ihre Ziele und legen den Umfang fest.

  2. 2

    Entwickeln und verbinden

    Wir setzen die Lösung passend zu Ihrem Hotel um und verbinden sie mit Ihren bestehenden Systemen.

  3. 3

    Testen und starten

    Wir testen alles mit echten Abläufen, schulen Ihr Team und schalten erst frei, wenn es stimmt.

Schweizer Besonderheit

Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen variieren je nach Berufsregeln, Vertrag und Gesetz; die Kanzlei legt sie fest, das System wendet sie an.

Häufige Fragen

Lässt sich ein archiviertes Dossier wieder öffnen?

Ja; eine berechtigte Person öffnet das Dossier mit Begründung wieder, die Aktion wird protokolliert.